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PKW Zweirad
B/BF17
B/BF17 ist die Fahrerlaubnis für Pkw mit maximal 3,5 t. Ab 18 Jahren (oder 17 mit BF17).
AM
Erlaubt das Fahren von Kleinkrafträdern und Mopeds bis 45 km/h mit max. 50 cm³ (Benzin) oder 4 kW (Elektro). Mindestalter 15.
BE
Erlaubt das Fahren eines Pkw (Klasse B) mit Anhänger bis 3,5 t Gesamtmasse. Zusätzliche praktische Prüfung erforderlich.
A1
A1 ist die Klasse für Leichtkrafträder bis 125 cm³. Aufstieg zur Klasse A2 nach 2 Jahren möglich. Ab 16 Jahren.
B96
Erlaubt das Fahren eines Pkw (Klasse B) mit Anhänger sofern das Gesamtgewicht 4,25 t nicht übersteigt. Zusätzliche Schulung erforderlich, aber keine Prüfung.
A2
Erlaubt das Fahren von Motorrädern bis 35 kW. Aufstieg zur Klasse A nach 2 Jahren möglich. Ab 18 Jahren.
A
Erlaubt das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung. Direkteinstieg ab 24 Jahren oder Aufstieg von A2 nach 2 Jahren.